Resolution 154 des UN-Sicherheitsrates
UN-Sicherheitsrat Resolution 154 | |
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Datum: | 23. August 1960 |
Sitzung: | 891 |
Kennung: | S/RES/154 |
Abstimmung: | Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 |
Gegenstand: | Aufnahme der Zentralafrikanischen Republik in die UN |
Ergebnis: | Angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1960: | |
Ständige Mitglieder: | |
China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1955 SUN Vereinigte Staaten 49 USA | |
Nichtständige Mitglieder: | |
Argentinien ARG Ecuador ECU Italien ITA Ceylon CEY Polen POL Tunesien TUN | |
Flagge der Zentralafrikanischen Republik |
Die Resolution 154 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der 891. Sitzung am 23. August 1960 einstimmig beschloss. Sie beschäftigte sich mit der Aufnahme der Zentralafrikanischen Republik als neues Mitglied in die Vereinten Nationen.
Hintergrund
Frankreich löste am 28. September 1958 die Kolonie Französisch-Äquatorialafrika auf. Am 1. Dezember 1958 erhielt Zentralafrika als Teil der französischen Kolonien die innere Autonomie. Barthélemy Boganda wurde am 8. Dezember 1958 Premierminister. Unter der Bezeichnung „Zentralafrikanische Republik“ wurde das Land am 13. August 1960 von Frankreich in die Unabhängigkeit entlassen. David Dacko wurde erster Präsident.
Inhalt
Der Sicherheitsrat gab bekannt, dass er die Aufnahme der Zentralafrikanischen Republik als neues Mitglied der Vereinten Nationen geprüft hat und empfahl der UN-Generalversammlung einer Aufnahme zuzustimmen.
Beitritt
Die Zentralafrikanische Republik trat den Vereinten Nationen am 20. September 1960 bei.[1]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Member States. Abgerufen am 7. August 2019 (englisch).