Resolution 151 des UN-Sicherheitsrates
UN-Sicherheitsrat Resolution 151 | |
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Datum: | 23. August 1960 |
Sitzung: | 891 |
Kennung: | S/RES/151 |
Abstimmung: | Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 |
Gegenstand: | Aufnahme des Tschads in die UN |
Ergebnis: | Angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1960: | |
Ständige Mitglieder: | |
China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1955 SUN Vereinigte Staaten 49 USA | |
Nichtständige Mitglieder: | |
Argentinien ARG Ecuador ECU Italien ITA Ceylon CEY Polen POL Tunesien TUN | |
Flagge des Tschad |
Die Resolution 151 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der 891. Sitzung am 23. August 1960 einstimmig beschloss. Sie beschäftigte sich mit der Aufnahme des Tschad als neues Mitglied in die Vereinten Nationen.
Hintergrund
Frankreich löste am 28. September 1958 die Kolonie Französisch-Äquatorialafrika auf. Der Tschad wurde ebenso wie die anderen Teile der wie Gabun, Kongo (Brazzaville), und die Zentralafrikanische Republik am 28. November 1958 „autonome Mitglieder“ der „Französischen Gemeinschaft“. Am 11. August 1960 wurde der Tschad unter seinem ersten Präsidenten François Tombalbaye formal unabhängig.
Inhalt
Der Sicherheitsrat gab bekannt, dass er die Aufnahme des Tschad als neues Mitglied der Vereinten Nationen geprüft hat und empfahl der UN-Generalversammlung einer Aufnahme zuzustimmen.
Beitritt
Der Tschad trat den Vereinten Nationen am 20. September 1960 bei.[1]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Die 193 Mitgliedstaaten in alphabetischer Reihenfolge. In: crp-infotec.de. 20. Juli 2011, archiviert vom Original am 24. März 2013; abgerufen am 30. Juli 2012. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.crp-infotec.de