Regelfahrzeug
Regelfahrzeug ist ein Begriff aus dem Eisenbahnwesen. Bei den deutschen Eisenbahnen unterscheidet man die Regelfahrzeuge von den Nebenfahrzeugen.[1] Die »Regelfahrzeuge« tragen diese Bezeichnung, weil sie den Bauvorschriften – den Regeln – der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung entsprechen. Sie teilt die Regelfahrzeuge wie folgt ein:[2]
- Triebfahrzeuge
- Lokomotiven
- Triebwagen
- Kleinlokomotiven
- Wagen
- Reisezugwagen
- Personenwagen
- Reisezuggepäckwagen
- Autoreisezugwagen
- Postwagen
- Güterwagen
- Güterzuggepäckwagen
- Reisezugwagen
Ein wesentliches Merkmal der Regelfahrzeuge ist, dass sie in Züge eingestellt werden oder, wenn sie einen Antrieb besitzen, selbst als Zug fahren dürfen,[3] in dem alle Fahrzeuge inklusive Beladung in das Regelprofil passen, das die jeweilige Eisenbahn-Gesellschaft festgelegt hat. Außerhalb des Regelprofils müssen Signalisierung, Masten, Gebäude, Brücken, Geländer, Stromschienen usw. stehen.