Negativattest

Negativattest oder Negativbescheinigung steht für

  • Vorkaufsrechtsverzichtserklärung einer Gemeinde
  • Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine Sorgeerklärung vorliegt und die unverheiratete Mutter demnach das alleinige Sorgerecht über ihr Kind hat, siehe Sorgeerklärung #Negativattest und Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland #Negativattest.
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts, dass gegen eine Person oder Firma kein Insolvenzverfahren anhängig ist oder war, siehe Bonität #Negativattest
  • Entscheidung der Kartellbehörde, von ihren Befugnissen nach den §§ 32 GWB und § 32a GWB keinen Gebrauch zu machen, siehe Kartellrecht #Negativattest
  • Bescheinigung des Familiengerichts gegenüber einem Vormund, dass das Gericht ein Rechtsgeschäft für nicht genehmigungsbedürftig hält, siehe Vormundschaft #Negativattest
  • Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass keine Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 KSchG einzuhalten ist, siehe Massenentlassungsanzeige #Negativattest
  • Bescheinigung des Betreuungsgerichts, dass der Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme aufgrund wirksamer Patientenverfügung keiner gerichtlichen Genehmigung bedarf, siehe Patientenverfügung #Negativattest durch das Betreuungsgericht
  • Feststellung der zuständigen Kulturbehörde nach § 14 Abs. 7 KGSG, dass die Voraussetzungen zur Eintragung eines Kulturgutes in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nicht vorliegen

Siehe auch

Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.