Informationsrecht

Als Informationsrecht werden bezeichnet:

  • das Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, siehe Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
  • das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen in Deutschland, siehe Recht auf Information
  • das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen in den Vereinigten Staaten von Amerika, siehe Freedom of Information Act
  • das Recht auf Zugang zu Informationen in der Wissensgesellschaft, siehe Right to know
  • das Recht von Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten, siehe Akteneinsicht (Deutschland)
  • das Recht auf Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten, siehe Antwortpflicht der öffentlichen Verwaltung
  • das Recht von Journalisten auf Auskunft gegenüber Behörden nach dem Presserecht
  • das Recht einer Behörde auf Auskunft gegenüber dem Bürger, beispielsweise im Steuerverfahren oder im Umweltrecht
  • im Arbeitsrecht das Informationsrecht des Betriebsrats auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber
  • eine andere Bezeichnung für das Rechtsgebiet des IT-Rechts, dem Recht der Informationstechnologien
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.